Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als erfahrener Anwalt unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.
Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann.
Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit den Versicherungen des Unfallgegners in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Falschparken, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Die Errichtung eines Testaments will gut überlegt und vor allem rechtssicher ausgeführt sein. Immerhin geht es hier um Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Gleichermaßen stehe ich Erben zur Seite, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.
Sie planen ein Bauprojekt und möchten sich rechtlich absichern? Ich beantworte Ihnen Ihre offenen Fragen rund um das Baurecht und Architektenrecht. Gerne stehe ich Ihnen bereits während der Planung des Bauprojekts zur Seite und helfe Ihnen bei der Gestaltung von Bauverträgen, Architektenverträgen oder Werkverträgen. Sollten Mängel am Bau auftreten vertrete ich Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und setze Ihre Gewährleistungsansprüche durch.
In unserer Zweigniederlassung Schwarzenberg bieten wir zudem steuerrechtliche Dienst- und Beratungsleistungen an:
Die Erstellung von Steuererklärungen birgt erhebliche Fehlerquellen. Wir erstellen für sie steuerliche Erklärungen aller Art, wie z.B. Einkommensteuererklärungen, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Erbschafts-/Schenkungssteuererklärungen, sowie Körperschaftsteuererklärungen.
Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Unternehmen. Jederzeit Kontrolle über die Einnahmen und Ausgaben zu haben, verhindert schwerwiegende unternehmerische Fehlentscheidungen. Wir erstellen für Sie nach steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften Finanzbuchhaltungen mit übersichtlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und übermitteln Umsatzsteuervoranmeldungen mit geprüften EDV-Programmen.
Lohnabrechnungen sind auf Grund vieler gesetzlicher Veränderungen deutlich komplexer geworden. Ob Stundenlohn, Gehalt, Minijob oder Baulohn, wir erstellen monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, melden Sozialversicherungsbeiträge an, führen Lohnkonten und melden die zu entrichtende Lohnsteuer fristgemäß an.
Ob Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung, die fachmännische Erstellung des Jahresabschlusses ist entscheidend für die Höhe der zu erwartenden Steuerlast. Alle gesetzlich vorgeschriebenen, aber auch zugelassenen steuermindernden Abschlussbuchungen werden ebenso wie die mögliche Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen eingearbeitet, um ein steueroptimiertes Betriebsergebnis zu erreichen.
Man muss nicht mit einer Entscheidung des Finanzamtes einverstanden sein. Wir prüfen für Sie den Sachverhalt, erörtern die Erfolgsaussichten und Führen bei Bedarf das komplette außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.
Sollte ein Rechtsbehelf nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, überprüfen wir den Sachverhalt, erheben Klage beim zuständigen Finanzgericht.
Ich hoffe Sie werden nie betroffen sein, sollte jedoch ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet werden oder die Steuerfahndung im Hausflur stehen, werde ich Sie auch in diesem Fall vertreten.